Beweissicherung, Ermittlung und Öffentlichkeitsfahndung
Unfallflucht ist eine Straftat zu deren Aufklärung Polizisten verpflichtet sind. Dazu sichern sie akribisch Beweise und Unfallspuren, befragen Unfallzeugen und fahnden öffentlich nach den Tätern.

Bei jeder Verkehrsunfallflucht fertigen Polizisten oder Sachverständige eine Unfallskizze, in der alle Unfallspuren maßstabgetreu eingezeichnet werden. Zusätzlich werden Unfallspuren und beweiserhebliche Details fotografisch dokumentiert. In zahlreichen Fällen kommen auch Spurensicherungsfolien zum Einsatz, mit denen Mikrospuren, Fasern, DNA und andere Spuren beweiskräftig gesichert werden.

Die Aussagen von Unfallzeugen und -beteiligten werden zusammen mit Ergebnissen, z.B. EDX-Untersuchungen (Röntgenspektroskopie) der am Unfallort gesicherten Mikrospuren, zu einem Zeugenaufruf formuliert, der öffentlichkeitswirksam, z.B. in Lokalzeitungen, auf Facebook oder in Radio- und Fernsehbeiträgen, verbreitet wird. 

Die Reaktionen auf Presseveröffentlichungen führen nicht selten zu weiteren Ermittlungen im privaten oder beruflichen Umfeld von Unfallflüchtigen und schließlich zu deren Identifikation.

 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110