Haus des Jugendrechts

Schild Haus des Jugendrechts
Haus des Jugendrechts
Im Oberhausener Haus des Jugendrechts haben alle ein gemeinsames Ziel - jugendliche Straftäter frühzeitig in den Blick nehmen und Perspektiven für ein straffreies Leben entwickeln. Davon profitieren alle, am meisten die Jugendlichen selbst.

Die Kooperationspartner Stadt, Staatsanwaltschaft und Polizei nehmen, unter einem Dach und Hand-in-Hand,  dabei ihre Aufgaben eigenständig wahr. Tür an Tür zu arbeiten erleichtert die direkte unkomplizierte Kommunikation und fördert die Transparenz für alle Beteiligten. Dabei können ihre Möglichkeiten unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen optimal und unter gegenseitiger Ergänzung genutzt werden, um jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäterinnen und Intensivtätern die Konsequenzen ihres Handelns schnellstmöglich nach der Tat vor Augen zu führen.

Auf Jugenddelinquenz wird schnell reagiert. Strafrechtlich in Erscheinung getretene, denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird, sollen abgestimmt und erzieherisch sinn- und wirkungsvoll vor weiterer Gefährdung geschützt und drohende Jugendstrafen vermieden werden. In sogenannten Fallkonferenzen oder Hausbesprechungen können Sachverhalte jederzeit und organisatorisch unkompliziert multiperspektivisch betrachtet werden.

Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft haben damit eine gut evaluierte Methode mehrfach straffällig gewordenen jungen Menschen effizienter ins Visier zu nehmen, damit ihre bereits verfestigten kriminellen Karrieren spürbar beschleunigt enden. Damit soll nicht nur die Jugendkriminalität insgesamt reduziert werden, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitslage in Oberhausen geleistet werden.

Evaluationen belegen gerade auch in Nordrhein Westfalen die positiven Wirkungen. 

 
Weder dramatisieren noch bagatellisieren sondern fokussieren

Es geht um eine relativ kleine Anzahl von jungen Menschen, die viele Probleme bereiten, aber auch selbst viele Probleme haben. Die manifestierte Jugendkriminalität ist ein komplexes Phänomen - respektive ein mehr oder weniger eindeutiges Symptom hochdifferenter Ursachen - das nicht alleine durch die Polizei zu lösen ist.

Und dieses „Multiproblemmilieu“ ist auch der Grund dafür, dass zur nachhaltigen Bewältigung dieser Aufgabe alle Verantwortungsträger kooperieren müssen - aufgabentreu und rollenklar, aber dennoch eng und vertrauensvoll.

 

Kurze Wege statt „Kurzer Prozess“

Es geht nicht immer nur um den schnellen Prozess, um ein schnelles Urteil, sondern es geht vielmehr um die angemessene Reaktionsform. Manchmal muss man schnell reagieren, manchmal kann es aber auch zielführend sein, wenn man den Jugendlichen Zeit lässt, zu verstehen, was er da getan hat, sich zu entschuldigen o. ä. 

Aber darüber, wie man am besten reagiert und was jeder einzelne Kooperationspartner zur Zielerreichung beitragen kann und sollte, müssen die Fachleute reden.

Dazu muss man im wahrsten Sinne des Wortes „die Köpfe  zusammen stecken“ - und in der Regel nicht nur einmal. Den Rahmen dazu bietet ein Haus des Jugendrechts. Aus diesem Grund ist die sukzessive landesweite Ausdehnung solcher Einrichtungen auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens festgeschrieben.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110