Es geht um eine relativ kleine Anzahl von jungen Menschen, die viele Probleme bereiten, aber auch selbst viele Probleme haben. Die manifestierte Jugendkriminalität ist ein komplexes Phänomen - respektive ein mehr oder weniger eindeutiges Symptom hochdifferenter Ursachen - das nicht alleine durch die Polizei zu lösen ist.
Und dieses „Multiproblemmilieu“ ist auch der Grund dafür, dass zur nachhaltigen Bewältigung dieser Aufgabe alle Verantwortungsträger kooperieren müssen - aufgabentreu und rollenklar, aber dennoch eng und vertrauensvoll.
Kurze Wege statt „Kurzer Prozess“
Es geht nicht immer nur um den schnellen Prozess, um ein schnelles Urteil, sondern es geht vielmehr um die angemessene Reaktionsform. Manchmal muss man schnell reagieren, manchmal kann es aber auch zielführend sein, wenn man den Jugendlichen Zeit lässt, zu verstehen, was er da getan hat, sich zu entschuldigen o. ä.
Aber darüber, wie man am besten reagiert und was jeder einzelne Kooperationspartner zur Zielerreichung beitragen kann und sollte, müssen die Fachleute reden.
Dazu muss man im wahrsten Sinne des Wortes „die Köpfe zusammen stecken“ - und in der Regel nicht nur einmal. Den Rahmen dazu bietet ein Haus des Jugendrechts. Aus diesem Grund ist die sukzessive landesweite Ausdehnung solcher Einrichtungen auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens festgeschrieben.