Sieben Versammlungen am 19.07. in der Innenstadt von Münster

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Polizistin und Polizist stehen in Uniform auf der Kreuzung vor dem Servatiiplatz
Sieben Versammlungen am 19.07. in der Innenstadt von Münster
Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich – Polizei richtet erneut Bürgertelefon ein
PLZ
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Polizei Münster
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Am Samstag (19.07.) finden im Innenstadtbereich von Münster sieben Versammlungen statt. Die Polizei rechnet mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere rund um den Hauptbahnhof. Dort hat erneut eine Privatperson aus dem rechtsextremen Spektrum zu einer Versammlung aufgerufen. Nach Bekanntwerden der Versammlungsanzeige formiert sich Gegenprotest.

Bis heute (16.07.) zeigten vier Privatpersonen bei der Versammlungsbehörde für unterschiedliche Gruppierungen thematische Gegenversammlungen gegen den rechten Aufzug an – drei Kundgebungen und einen Aufzug.  Daneben sind zwei weitere, thematisch unabhängige Versammlungen zu den Themen „Kinder in Gaza“ auf dem Prinzipalmarkt sowie „Wegbereiter für Frieden im Iran“ auf dem Schlossplatz mit geringen Teilnehmendenzahlen angezeigt. Alle Versammlungen finden im Zeitraum von 12 bis 22 Uhr statt.

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und zur Koordinierung der einzelnen Versammlungen führt die Versammlungsbehörde des Polizeipräsidiums Münster sogenannte Kooperationsgespräche mit den Anzeigenden durchgeführt. Inhalt der Gespräche sind unter anderem die Versammlungsorte und 
-strecken. Der Schwerpunkt des demonstrativen Geschehens wird wie am 5. Juli auf der Westseite des Hauptbahnhofs bis zum Bereich des Ludgeriplatzes liegen. Die Versammlungen gegen den rechten Aufzug formieren sich auf der Westseite des Hauptbahnhofs, an der Ecke Hafenstraße/Von Steuben-Straße, am Ludgeriplatz und auf dem Servatiiplatz. Der angezeigte Aufzug der Gegenversammlung wird im Bereich des Servatiiplatzes bis zum Ludgeriplatz stattfinden.

Der Einfluss der Versammlungsbehörde auf den Ort der Versammlung und die Strecke eines Aufzugs ist durch die hohe Relevanz des Versammlungsrechts und die geltende Rechtsprechung stark begrenzt. Versammlungen sind weder genehmigungs- noch erlaubnispflichtig, sie müssen lediglich bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Grundsätzlich ist der Versammlungsanzeigende frei hinsichtlich der Bestimmung des Ortes, der Zeit und der Gestaltung seiner Versammlung.

Die Polizei Münster hat am Mittwoch (16.07.) rund tausend Flyer in den betroffenen Bereichen beider Aufzüge verteilt, um Anwohnenden und Geschäftstreibenden über die Beeinträchtigungen zu informieren. Am Samstag (19.07.) werden erneut Parkverbotszonen und Straßensperrungen im Bereich des rechten Aufzugs eingerichtet.

Die Polizei Münster hat ab sofort ein Bürgertelefon eingerichtet. Bis einschließlich Samstag gibt es unter der Rufnummer (0251) 275-1112 werktags von 8 bis 16 Uhr und am Samstag ab 8 Uhr aktuelle Informationen rund um das Demonstrationsgeschehen und die daraus resultierenden Einschränkungen.

Alle Informationen gibt es auf unserer Internetseite.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110