Newsticker
16. Juli 2025 | 15:15 Uhr
Allgemeine Informationen:
Am Samstag (19.07.) finden im Innenstadtbereich von Münster sieben Versammlungen statt. Dort hat erneut eine Privatperson aus dem rechtsextremen Spektrum zu einer Versammlung aufgerufen. Nach Bekanntwerden der Versammlungsanzeige formiert sich Gegenprotest. Alle Versammlungen finden im Zeitraum von 12 bis 22 Uhr statt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und zur Koordinierung der einzelnen Versammlungen führt die Versammlungsbehörde des Polizeipräsidiums Münster sogenannte Kooperationsgespräche mit den Anzeigenden durchgeführt. Inhalt der Gespräche sind unter anderem die Versammlungsorte und
-strecken. Der Schwerpunkt des demonstrativen Geschehens wird wie am 5. Juli auf der Westseite des Hauptbahnhofs bis zum Bereich des Ludgeriplatzes liegen. Die Versammlungen gegen den rechten Aufzug formieren sich auf der Westseite des Hauptbahnhofs, an der Ecke Hafenstraße/Von Steuben-Straße, am Ludgeriplatz und auf dem Servatiiplatz. Der angezeigte Aufzug der Gegenversammlung wird im Bereich des Servatiiplatzes bis zum Ludgeriplatz stattfinden.
Der Einfluss der Versammlungsbehörde auf den Ort der Versammlung und die Strecke eines Aufzugs ist durch die hohe Relevanz des Versammlungsrechts und die geltende Rechtsprechung stark begrenzt. Versammlungen sind weder genehmigungs- noch erlaubnispflichtig, sie müssen lediglich bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Grundsätzlich ist der Versammlungsanzeigende frei hinsichtlich der Bestimmung des Ortes, der Zeit und der Gestaltung seiner Versammlung.
Die Polizei Münster hat ab sofort ein Bürgertelefon eingerichtet. Bis einschließlich Samstag gibt es unter der Rufnummer (0251) 275-1112 werktags von 8 bis 16 Uhr und am Samstag ab 8 Uhr aktuelle Informationen rund um das Demonstrationsgeschehen und die daraus resultierenden Einschränkungen.
Informationen zu Verkehrsbehinderungen:
Es wird zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen im gesamten Innenstadtbereich kommen.
Die Polizei ist im Einsatz, um Verkehrsbehinderungen zu minimieren. Bleiben Sie jedoch geduldig und bewahren Sie Ruhe, wenn es einmal länger dauern sollte. Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Folgen Sie den Anweisungen der Polizei.
Einen Flyer mit den betroffenen Bereich finden Sie hier.
Bei den eingezeichneten Bereichen im Kartenausschnitt handelt es sich um Parkverbotszonen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig abgeschleppt. In dem Bereich wird es Verkehrssperrungen für Fahrzeuge und Fußgänger geben. Bei berechtigtem Interesse wird ein Zugang zu Fuß ermöglicht. Berechtigte sind zum Beispiel Anwohnende, Anliefernde, Pflegedienste, Bedienstete dort ansässiger Firmen und Gäste von Hotels. Bitte haben Sie Verständnis für entstehende Wartezeiten.