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Pressestelle Polizei Oberhausen
Wollen Sie uns filmen?
Eines der herausragenden Merkmale unseres Rechtstaates ist die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit. Transparent und verständlich kommunizieren wir polizeiliches Handeln und relevante Ereignisse. Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Immer, wenn Sie Polizistinnen und Polizisten im operativen Einsatz begleiten möchten, sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem sogenannten „Medienerlass“ der Polizei NRW.

Begleitersuchen sind nicht Bestandteil der in § 4 (1) LPG NRW  genannten behördlichen Auskunftsplichten, sondern sind eine freiwillige Leistung der Polizeibehörde (siehe Ziff. 5 des Medienerlasses).

Um die Bevölkerung über die Arbeit der Polizei Oberhausen zu informieren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die professionelle, polizeiliche Aufgabenerledigung zu stärken, sind mediale Begleitungen nach eingehender Prüfung grundsätzlich möglich.

Prüfkriterien sind insbesondere:
  • Thema und Ausrichtung der Reportage
  • Sendeformat
  • Dauer und Aufwand
  • Bezug zur Polizei Oberhausen

Zusagen erteilen wir nur, wenn alle erforderlichen Kriterien vollständig erfüllt sind. Dazu gehört primär auch die konkrete Zusage eines Sendetermins. Eine Produktion „auf Konserve“ unterstützen wir im Hinblick auf unsere Personalressourcen nicht!

„Doku-Soap“-Formate, „Reality-TV“-Formate, „Doku-Fake“-Formate und „Scripted-Reality“-Dokus unterstützen wir in keinem Fall!

Um Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie, die folgende Checkliste sowie die bereitgestellten Medienverträge auszufüllen. Die Unterlagen senden Sie anschließend an pressestelle.oberhausen [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]oberhausen[at]polizei[dot]nrw[dot]de).

Die abschließende Genehmigung erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP) durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0208 / 826 2222.

 

 

 

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