Pflegegrad beantragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad
Ein Anspruch auf Pflege- oder Familienpflegezeit besteht in der Regel nur dann, wenn der pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zuerkannt wurde! Wie beantragen Sie einen Pflegegrad?

Die Versicherten, also die pflegebedürftigen Personen, müssen einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Dies ist in der Regel auch durch die Angehörigen und Pflegenden telefonisch möglich. Die Anträge werden dann per Post zugestellt und können zusammen mit den Versicherten ausgefüllt werden.

Bis 31.12.2016 war ein Antrag auf Pflegestufe notwendig, seit 01.01.2017 wird im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ein Antrag auf Pflegegrad erforderlich, der zwingend vom potenziell Pflegebedürftigen selbst bzw. seinem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden muss.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen prüft der MDK die Pflegebedürftigkeit von Versicherten.

Ob und welcher Pflegegrad ein Pflegebedürftiger erhält, fällt in die MDK-Zuständigkeit. Erst wenn ein MDK-Gutachten vorliegt, wird die zuständige Pflegeversicherung über die Leistung für den gesetzlich Versicherten entscheiden.

Nachdem Sie einen einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse gestellt haben, kommt ein Gutachter des MDK persönlich bei gesetzlich Versicherten zuhause vorbei.

Nehmen Sie sich unbedingt Zeit dafür und besprechen Sie schon im Vorfeld diesen Termin mit dem oder der Pflegebedürftigen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeversicherung/mdk/

Pflegegrade 1 - 5

Bis zur Pflegereform 2016 / 2017 galten die Pflegestufen 0 bis 3. Diese Pflegestufen wurden komplett durch die neu definierten Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt und in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert.

Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit durch den MDK eingestuft und erhalten dann entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Weitergehende Informationen rund um die Pflegegrade finden Sie hier: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/#leistungen_pro_pflegegrad

Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Angehörigen die Pflegevorsorge!  Denken Sie schon jetzt über Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nach, ehe die Pflegebedürftigkeit weiter voranschreitet!
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110