Erstes Ziel der Täter ist:
Sie wollen eingelassen werden, damit sie mit dem Opfer allein sind
Dann brauchen sie keine Zeugen und keine Hilfe für das Opfer zu befürchten. Mit Ablenkungsmanövern gelingt es ihnen sogar in Anwesenheit des Opfers, dessen Wohnung zu durchstöbern. Den Zugang zu den Wohnungen erschleichen sie sich mit unterschiedlichen Lügen.
Glas-Wasser-Trick
Die Täterinnen täuschen Übelkeit, Schwangerschaft oder Arzneimitteleinnahmevor und fragen nach einem Glas Wasser.
Papier- und- Bleistift- Trick
Die Täterinnen oder Täter geben vor, dass sie für einen Nachbarn, den sie angeblich nicht angetroffen haben, eine Nachricht hinterlassen wollen. Sie fragen nach Schreibzeug und Papier und drängen darauf, in der Wohnung schreiben zu dürfen. Oder sie bitten das Opfer, die Nachricht für sie zu schreiben.
Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Die Täterinnen oder Täter wollen für einen angeblich abwesenden Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben und drängen darauf, die Blumen zu versorgen, das Geschenk zu verwahren oder eine Nachricht
zu schreiben.
Andere Beispiele für vorgetäuschte Notlagen
Die Täterinnen oder Täter bitten, das Telefon oder die Toilette benutzen oder ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen. Sie behaupten, eine Panne, einen Unfall oder eine Erkrankung zu haben.
Diese Liste lässt sich beliebig fortführen, darum gilt:
Lassen Sie Fremde NIE in Ihre Wohnung
Grußbestell-Trick
„Grußbestellschwindler“ bestellen angebliche Grüße von entfernten Verwandten, ehemaligen Kollegen oder Nachbarn.
Anbieten von „Blenderware“
Anbieter so genannter Blenderware (scheinbar wertvolle Lederbekleidung, Bestecke, Uhren, Schmuckstücke und dergleichen) täuschen oft eine persönliche Beziehung vor, indem sie ältere Menschen auf der Straße ansprechen und sich zum Beispiel als ehemalige Kollegen ausgeben. In der Wohnung wird dann „Blenderware“ häufig als Geschenk, weitere Gegenstände aber „sehr günstig“ zum Kauf angeboten. Angeblich, weil der Anbieter in einer Notlage ist (Autoreparatur, drohende Zollzahlung etc.). Selbst der „günstige Preis“ ist erheblich überteuert.
Diese Liste lässt sich beliebig fortführen, darum gilt:
Lassen Sie Fremde NIE in Ihre Wohnung
Handwerker- oder städtische Mitarbeiter-Trick
Die Täter kommen angeblich von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken oder sind Handwerker, die angeblich gerade in der Nähe arbeiten.
Wenn sie einmal in der Wohnung sind, geben sie den Senioren oft sinnlose Aufträge wie: "Beobachten Sie mal, ob sich das Wasser im Badezimmer braun verfärbt" oder "Schauen Sie mal in der Küche, ob die Lampe sich gleich einschaltet".
Sie geben vor an den Leitung zu hantieren, durchsuchen währenddessen aber die Wohnung nach Wertsachen.
Der Amtsträger- oder im-öffentlichen-Auftrag-Trick
Die Täter geben vor von der Hausverwaltung, Kirche, Krankenkasse, Rentenversicherung, Polizei, Post oder vom Sozialamt zu kommen und mit einem wichtigen Anliegen oder öffentlichen Auftrag etwas überprüfen zu müssen.
Meist sind es zwei Täter, die arbeitsteilig die Senioren beschäftigen und ablenken, während der Komplize oder die Komplizin unbemerkt die Wohnung nach Wertsachen durchsucht.
Diese Liste lässt sich beliebig fortführen, darum gilt:
Lassen Sie Fremde NIE in Ihre WohnungSo schützen Sie sich gegen Trickbetrug und Trickdiebstahl
- Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür an (Türspion, Blick aus dem Fenster). Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, nutzen Sie eine Türsprechanlage
- Öffnen Sie die Haus- oder Wohnungstür nicht, wenn Unbekannte geklingelt haben
- Fordern Sie von Personen, die angeben von einer Behörde zu sein, den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (Druck, Foto, Stempel)
- Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bei der Behörde nach, bevor Sie die Person einlassen. Suchen Sie die Telefonnummer möglichst selbst heraus
- Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie bestellt haben oder vom Vermieter oder von der Hausverwaltung angekündigt wurden
- Ziehen Sie bei unbekannten Besuchern Angehörige oder Nachbarn hinzu oder bestellen Sie die Person zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist
- Wehren Sie sich gegen zudringliche Personen energisch (machen Sie laut auf sich aufmerksam, um Hilfe zu erhalten, zeigen Sie abweisende Gestik und Mimik)
- Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer Straftat zu werden: Notruf 110 oder ein Notfall-Fax!