Mal eben einem Jungen unter Androhung von Schlägen sein Handy wegnehmen oder in einer Gruppe einem anderen Jungen Angst einflößen und sein Kleingeld verlangen.
Das alles erfüllt den Tatbestand eines Verbrechens !Laut Gesetz sind die Täter eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr zu bestrafen. Wird auch noch eine Waffe (Schlagstock, Messer) oder ein anderer gefährlicher Gegenstand (Schraubendreher) mitgeführt, erhöht sich die Gefängnisstrafe auf mindestens drei Jahre. Dabei reicht es aus, dass sich die Waffe oder das gefährliche Werkzeug nur dabei zu haben. Zum Beispiel in der Jackentasche. Einer tatsächlichen Verwendung bedarf es nicht. Verwendet der Täter eine Waffe oder ein Werkzeug bei seiner Tat, erhöht sich der Strafrahmen nach § 250 Abs 2 StGB noch einmal auf mindestens 5 Jahre Freiheitsentzug.
Dabei reicht es in der Regel schon aus, die Waffe drohend in Richtung des Opfers zu halten. Ein Schlag oder andere körperliche Gewaltanwendung ist für die Strafverschärfung noch nicht einmal erforderlich.
„Viel zu viele Jungs und auch Mädchen verbauen sich mit solchen Taten ihre Zukunft“, sagt Michael Mende, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter des Kriminalkommissariats 12 bei der Oberhausener Polizei. „Viel schlimmer sind aber die teils ganz gravierend Folgen bei ihren Opfern.“
In Oberhausen werden immer wieder Jugendliche oder sogar Kinder „abgezogen“. Die Aufklärungsquote ist glücklicherweise hoch, so dass mehr als jeder zweite Täter ermittelt wird. Besonders hilfreich sind dabei die sozialen Netzwerke und eine schnelle Benachrichtigung der Polizei über den Notruf 110.
Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger wählen in Oberhausen immer öfter den Notruf und informieren die Polizei über verdächtige Vorgänge. Viele Tatzeugen helfen den Ermittlern dann bei der Aufklärung der Verbrechen.
„Stellen Sie Ihre teuren Handys nicht unnötig zur Schau. Bieten Sie Tätern keine Angriffsfläche“, rät Gabriele Kuhle, Kriminalhauptkommissarin und Jugendsachbearbeiterin im KK12. „Auf jeden Fall sollten Sie sich die IMEI Nummer Ihres Handys notieren. Das ist eine 15-stellige Individualnummer. Sie steht in der Regel auf der Verpackung, im Akkufach oder erscheint nach Eingabe der Tastenkombination #06# im Display.“
Die IMEI Nummer ist für die Ausschreibung eines gestohlenen Handys im Fahndungssystem der Polizei notwendig.
„Reden Sie mit Ihren Kindern. Lassen Sie nicht zu, dass sie zu Verbrechern werden“, appelliert Kommissariatsleiter Mende. „Sie können unsere Spezialisten vom Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz auch telefonisch unter 0208 8264511 um Rat fragen.“
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