Kriminalkommissariat 21

Haustürgeschäft
Kriminalkommissariat 21
Das Kriminalkommissariat 21 ist zuständig für:
•Betrug
•Fälschungsdelikte
•Beamtendelikte
•Sachbeschädigung (ohne Kraftfahrzeug)
•Hausfriedensbruch
•Straftaten zum Nachteil älterer Menschen mit überörtlichem Täterbezug (SÄMÜT)

Die Kriminalpolizei muss Straftaten erfassen und aufklären. Über die Standardmaßnahmen hinaus schöpfen die Ermittler im Rahmen der gesetzlichen Grenzen alle Möglichkeiten aus, um Straftaten aufzuklären und so die überführten Täter dingfest machen zu können.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110