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Opferschutz
Opferschutz und Opferhilfe
Jeder kann Opfer einer Straftat, eines Unfalles oder eines anderen schädigenden Ereignisses werden. Der Schock sitzt oftmals tief und die Wirkung hält manchmal ein Leben lang.

In vielen Fällen fehlt es auch an der notwendigen Sensibilität im sozialen Umfeld des Opfers. Deshalb brauchen Opfer schnelle Hilfe, Verständnis und Unterstützung. In aller Regel ist die Polizei die erste Anlaufstelle für Opfer.

Opferschutzbeauftragte

Kriminalkommissarin Sünbül Teoman ist Opferschutzbeauftragte der Oberhausener Polizei. Das Aufgabengebiet umfasst Aufklärung und Information zu den Themen Opferschutz und Opferhilfe sowie Aufbau und Pflege eines Netzwerkes mit staatlichen und freien Trägern des Opferschutzes und der Opferhilfe. Außerdem ist Polizeihauptkommissarin Katja Terhorst für den Bereich Verkehrsopferschutz zuständig. Sie nimmt Kontakt zu Angehörigen tödlich verletzter Personen sowie zu schwerverletzten Unfallopfern, deren Angehörigen, zu Zeugen und Ersthelfern. Aber auch der Kontakt zu Unfallverursachern. Denn häufig wird übersehen, dass diese unter dem entstandenen Schaden leiden oder den Kontakt zu Unfallopfern suchen wollen, um sich zu entschuldigen. Darüber hinaus wird die Übermittlung von Todesnachrichten, die Vermittlung an öffentliche und private Hilfseinrichtungen sowie die Aufklärung über zu erwartende Verfahrensabläufe übernommen.

Die Opferschutzbeauftragten halten umfangreiches Informationsmaterial über die zahlreichen Opferhilfeeinrichtungen bereit und stellen bei Bedarf entsprechende Kontakte her. In persönlichen Gesprächen mit Opfern, können die Opferschutzbeauftragten gezielt Hilfen anbieten und alle Hilfsmöglichkeiten, insbesondere auch nach dem Opferentschädigungsgesetz, aufzeigen. Die Leistungen sind kostenfrei.

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